Zahntechnik im Auftrag Ihrer Praxis
Wir fertigen zahntechnische Arbeiten im Auftrag von Zahnarztpraxen. Die medizinische Diagnose, Behandlungsplanung und Eingliederung erfolgen durch die behandelnde Zahnärztin oder den behandelnden Zahnarzt.
Die Informationen auf dieser Website beschreiben unser Leistungsspektrum. Sie ersetzen weder die patientenbezogene zahnärztliche Beratung noch die für eine konkrete Arbeit geltenden Produkt- und Gebrauchsinformationen.
Unterlagen zur konkreten Arbeit
Material, Ausführung, Zweckbestimmung sowie gegebenenfalls erforderliche Gebrauchs-, Pflege- und Sicherheitshinweise hängen von der jeweiligen Arbeit ab. Für Rückfragen nennen Sie uns bitte zunächst Ihre Praxis und die Art der Arbeit. Patientendaten gehören nicht in eine allgemeine Website-Anfrage.
Produktunterlagen in Vorbereitung. Auf dieser Website sind derzeit keine freigegebenen produktspezifischen Gebrauchs- oder Sicherheitsinformationen veröffentlicht. Die für das tatsächliche Produktangebot erforderlichen Informationen müssen mit dem Labor abgestimmt werden. Bitte fragen Sie die für Ihre konkrete Arbeit benötigten Unterlagen direkt beim Labor an. Diese Übersichtsseite ersetzt diese Unterlagen nicht.
Unser Leistungsspektrum
Einordnung als Medizinprodukt
Die Einordnung einer zahntechnischen Arbeit richtet sich nach dem konkreten Produkt und Herstellungsverfahren. Für Sonderanfertigungen im Sinne der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) gelten besondere Anforderungen, unter anderem an die begleitende Erklärung. Sonderanfertigungen nach dieser Regelung tragen keine CE-Kennzeichnung.
Patientenbezogene Erklärungen und Arbeitsunterlagen werden nicht öffentlich auf der Website bereitgestellt. Den passenden Austauschweg stimmt Ihre Praxis mit dem Labor ab.
Die MDR regelt auch die Bereitstellung einschlägiger Hersteller-, Produkt- und Sicherheitsinformationen auf einer vorhandenen Herstellerwebsite. Maßgeblich sind insbesondere Anhang I Abschnitt 23 und die Anforderungen an Sonderanfertigungen in Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/745.
Fragen zu einer Arbeit oder zur Produktsicherheit
Wenden Sie sich für zahntechnische Rückfragen an Saleem Yousef unter [email protected]. Beschreiben Sie zunächst Ihr Anliegen ohne patientenbezogene Daten. Den Austausch der erforderlichen Unterlagen stimmen wir anschließend ab.
Dieser allgemeine Kontakt ersetzt keine gesetzlich erforderliche Meldung. Für Patienten bleibt die behandelnde Zahnarztpraxis die Anlaufstelle bei Beschwerden oder Fragen zur Versorgung.